es erreichte uns eine eMail-Anfrage mit folgendem Inhalt :
“ Liebe Redaktion .
Ich habe in einem Lebensmitteldiscounter Hausverbot erteilt bekommen .
Wenige Monate zuvor habe ich aber von Seiten der Stadt, in der ich lebe, das Recht zugestanden bekommen, dass mich mein Hund in dieses Geschäft begleiten darf .
Darf dann nun mein amtlich geprüfter Begleithund dort eigenständig meine Einkäufe erledigen ? „
Anmerkung der Redaktion :
Wir befürchten, das deutsche Vorschrifts- und Rechtwesen kennend, dass dein Hund nun eine Solo-Begleithund-Prüfung als Alleineinkaufshilfshund ablegen muss.
Angesichts der sich stets ändernden politischen Grund-Haltungen jeglicher Regierung oder sich gerade bildender Regierungen wollen wir Dir den Tipp geben, dass Du Dich am besten direkt an den jeweiligen Bundeskanzler wendest. Momentan ist das Seite heute Nachmittag ist das Herr Friedrich Merz (CDU).
Es ist innerhalb der ersten 100 Tage seiner Amtszeit sehr wahrscheinlich, dass er sich für Deine Belange einsetzen könnte, da er sich ja heute in einer recht ählichen Situation befand, und er sich zur Wahl zum Bundeskanzler auch begleiten lassen musste, obwohl ihm der Zugang in dieses Amt zunächst verweigert wurde ..
Nur Mut !